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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Vermieter von Immobilien und Eigentümer­gemeinschaften brauchen eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung.

 

Sie springt ein, wenn Eigentümer fahr­lässig ihre sogenannten Verkehrssicherungs­pflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Haus­eingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abge­sichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, über­nimmt die Versicherung den Schaden­ersatz.

 

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Möchten Sie gewerblich vermietete Objekte absichern? Dann nehmen Sie mit uns persönlich Kontakt auf.

 

  • Wir ermitteln die optimalen Tarife zur Absicherung gewerblicher Immobilien
  • Heiz- und Öltanks werden über eine Gewässerschadenhaftpflicht abgesichert

 

Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

 

Per Email, Telefon oder auch persönlich sind wir immer für Sie da!