Pferdehalterhaftpflicht
Pferde sind von Natur aus Fluchttiere und somit grundsätzlich unberechenbar. Als schnelle und kräftige Tiere verursachen sie häufig große und teure Schäden. Betrifft der Schaden eine dritte Person, muss der Pferdehalter dafür haften.
Dabei spielt es keine Rolle, ob den Pferdebesitzer überhaupt Schuld an dem Vorfall trifft. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten. Schützen Sie sich vor den Schadenansprüchen mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
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