Pferde sind von Natur aus Fluchttiere und somit grundsätzlich unberechenbar. Als schnelle und kräftige Tiere verursachen sie häufig groĂŸe und teure Schäden. Betrifft der Schaden eine dritte Person, muss der Pferdehalter dafĂ¼r haften.
Dabei spielt es keine Rolle, ob den Pferdebesitzer Ă¼berhaupt Schuld an dem Vorfall trifft. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten. SchĂ¼tzen Sie sich vor den SchadenansprĂ¼chen mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
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