HAUS‒ UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT
Vermieter von Immobilien und EigentĂ¼mer­gemeinschaften brauchen eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung.
Sie springt ein, wenn EigentĂ¼mer fahr­lässig ihre sogenannten Verkehrssicherungs­pflichten verletzt haben. VerunglĂ¼ckt zum Beispiel ein Passant, weil der Haus­eingang schlecht beleuchtet ist, weil der EigentĂ¼mer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abge­sichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, Ă¼ber­nimmt die Versicherung den Schaden­ersatz.
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