HAUS‒ UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT
Vermieter von Immobilien und Eigentümer­gemeinschaften brauchen eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung.
Sie springt ein, wenn Eigentümer fahr­lässig ihre sogenannten Verkehrssicherungs­pflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Haus­eingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abge­sichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, über­nimmt die Versicherung den Schaden­ersatz.
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