Vermieter von Immobilien und EigentĂ¼merÂgemeinschaften brauchen eine Haus- und GrundÂbesitzerhaftÂpflichtÂversicherung.
Sie springt ein, wenn EigentĂ¼mer fahrÂlässig ihre sogenannten VerkehrssicherungsÂpflichten verletzt haben. VerunglĂ¼ckt zum Beispiel ein Passant, weil der HausÂeingang schlecht beleuchtet ist, weil der EigentĂ¼mer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abgeÂsichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, Ă¼berÂnimmt die Versicherung den SchadenÂersatz.
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